Unsere Pressemitteilung: Corona-Sofortprogramm – Innenstadtfest und außerplanmäßige Förderung ehrenamtliches Engagement
Durch die Corona-Pandemie wurden die Verkaufsmöglichkeiten des Einzelhandels auf unterschiedliche Weise eingeschränkt. Um die Menschen wieder in die Innenstadt zu bringen und die Vorzüge und Angebote des Einkaufens im und vor Ort in den Mittelpunkt zu stellen soll nach Vorstellungen der SPD-Fraktion in Zusammenarbeit mit der GMF ein Innenstadtfest ausgerichtet werden. Die Planung und Durchführung soll selbstverständlich die einzuhaltenden Vorgaben und Hygienevorschriften beachten.
„Es ist wichtig, die Vorteile unserer Innenstadt herauszustellen und das lokale Einkaufen wieder zu beleben.“ beschreibt Fraktionsvorsitzender Harald Winter die Zielsetzung des Antrags. „Bereits in den letzten Jahren haben die Aufstellung des Maibaums und der Mühlheimer Maimarkt genau diesen Effekt erreicht. Die Mühlheimer/innen sind gern in Ihrer Stadt unterwegs.“ Hier gilt es für die SPD die Organisation und Finanzierung bereitzustellen.
Schon in ihrem Wahlprogramm hatten die Sozialdemokraten einen solchen Antrag angekündigt.
Darüber hinaus konnten viele Vereine, Organisationen und Initiativen durch die Corona-Pandemie kaum Einnahmen erzielen und auch nicht ihrer Tätigkeit nachkommen. Um das wichtige ehrenamtliche Engagement und die Vielfalt der Angebote zu sichern sollen diese unterstützt werden. Der Magistrat soll dafür unbürokratische Kriterien zur Förderung erarbeiten und über eingehende Anträge, die bis zum 30.09.2021 zu stellen sind, entscheiden. Über die Kriterien und Entscheidungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.
„Die Vereinsförderung funktioniert in unserer Stadt sehr gut und hat sich bewährt.“ so Fraktionsvorsitzende Rosi Palm. „Trotzdem sollen 50.000 EUR als Sofortmaßnahme bereit gestellt werden, damit unsere Vereine und Organisationen gut aufgestellt aus der Corona-Pandemie kommen.“
Die Finanzierung ist für die SPD-Fraktion ebenfalls gesichert, diese soll über außerordentliche Aufwendungen wegen Corona bzw. falls notwendig unter Inanspruchnahme der außerordentlichen Rücklagen erfolgen.