Hier finden Sie einige unserer gestellten Anträge:
Keine Grundsteuer-Erhöhung in Mühlheim (29.02.2024)
Beschlussvorschlag:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die Grundsteuer A+B sowie die Gewerbesteuer nicht zu erhöhen.
- Die Deckungslücke im Haushalt wird durch eine gleichhohe Gewinnausschüttung der Wohnbau kompensiert. Der Magistrat weist die Geschäftsführung der Wohnbau dahingehend an. Wenn nötig werden Änderungen im Gesellschaftervertrag
vorgenommen.
Erläuterungen:
Die Wohnbau Mühlheim am Main GmbH erzielt alljährlich positive Jahresergebnisse und hat in den letzten Jahren erhebliche Gewinnrücklagen gebildet. Zudem verfügt sie über eine sehr hohe Liquidität. Daher bietet sich eine Gewinnausschüttung an die Stadt
an. Die Wohnbau hat in den letzten Jahren beispielsweise durch günstige Erbbaupachtverträge ihre Tochtergesellschaft unterstützt und zur aktuellen Finanzsituation beigetragen. Eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags ist dafür notwendig und möglich.
Alternatives Tarifmodell für den Hopper (19.10.2023)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, umgehend ein alternatives Tarifmodell mit dem Wegfall des Zuschlags für im Stadtgebiet Mühlheims wohnende Inhaber von einem 365-EUR-Ticket, Job-Ticket, einer Monats-/Jahreskarte oder ähnlichen Dauerkarte für den Hopper einzuführen.
Außerdem wird ergänzend geprüft, inwieweit Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten, mitberücksichtigt werden können.
Erläuterungen:
Die Mitteilungen des Bürgermeisters in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juli 2022 – und ergänzende Mitteilungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 11. Juli 2022 – haben die Möglichkeit für ein alternatives Tarifmodell klar aufgezeigt. Für diese freiwillige Leistung benötigt es einen genehmigten Haushalt, der für das Jahr 2023 so rechtzeitig vorliegt, so dass eine Realisierung möglich ist. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, das Modell alsbald einzuführen und entsprechende Mittel bereitzustellen.
Haushalt 2022 (10.11.2022)
Beschlussvorschlag:
Die Finanzierungslücke in 2023 wird durch Erhöhung der Erträge der Grundsteuer B in Höhe von 2,3 Mio. EUR geschlossen.
Die Finanzierungslücke in 2024 wird durch Erhöhung der Erträge der Grundsteuer B in Höhe von 2,65 Mio. EUR geschlossen.
Die Finanzierungslücke in 2025 wird durch Erhöhung der Erträge der Grundsteuer B in Höhe von 2,9 Mio. EUR geschlossen.
Neue Stellen im Haushaltsplan 2022, die nicht gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben erfüllen, werden bis zur Verabschiedung des Haushalts 2023 nicht besetzt.
Die Kommunalsaufsicht ist über diese Deckung der Finanzierungslücken schnellstens zu informieren und wird aufgefordert, die Haushaltspläne entsprechend dieses Beschlusses anzupassen bzw. im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Erläuterungen:
Um eine Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2022 zu erreichen, müssen die bekannten Finanzierungslücken geschlossen werden. Laut Schreiben der Kommunalaufsicht ist das die Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung.
Leider wurden diese trotz zahlreicher Hinweise des Kämmerers nicht geschlossen, stattdessen wurden zusätzliche Ausgaben ohne solide Gegenfinanzierung beschlossen.
Dies hat zur Folge, dass freiwillige Leistungen im Jahr 2022 nicht finanziert werden können und vor allem Vereine davon betroffen sind. Das ist gerade nach rund zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie unbedingt zu vermeiden. Die Erhöhung der Erträge der Grundsteuer ab 2023 kann die Auszahlung ermöglichen, ohne die Grundsteuer B auch tatsächlich erhöhen zu müssen. Ob die Erhöhung in 2023 umzusetzen ist, wird bei der Erstellung des Haushaltes 2023 zu prüfen sein Deshalb sind bei der Erstellung des Haushalts 2023 alle Aufgaben so kritisch zu betrachten und zu hinterfragen, dass die Erhöhung der Grundsteuer B – wenn überhaupt nötig – so gering wie möglich auszufallen hat.
Sollten im Haushalt 2023 keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht kommen, sind die Hebesätze der Grundsteuer B letztendlich anzupassen. 10 % Grundsteuer B entsprechen rund 100.000 EUR Ertrag.
Um einen evtl. Handlungsspielraum nicht weiter einzuschränken sind offene Stellen bis zur Verabschiedung des Haushalts 2023 nicht zu besetzen und Ausgaben auf das Notwendigste zu beschränken.
Walderlebnispfad (14.07.2022)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, zwischen Biebercamp und Seerosenweiher einen Walderlebnispfad einzurichten.
Erläuterungen:
In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Umwelt wurde aufgezeigt, wie ein Walderlebnispfad eingerichtet werden kann. Nach diesen Vorstellungen soll dieser nun realisiert werden, entsprechende Mittel zum Bau stehen bereit. Für die Unterhaltung sollen ab 2023 anteilig die Gelder für den Regionalen Lastenausgleich verwendet werden.
Für die SPD-Fraktion ist der Antrag besonders wichtig:„Walderlebnispfade stehen für Bewegung und Entspannung in der Natur“, so Winter. „Spazierengehen finden Kinder oft langweilig. Spannend dagegen sind kleine Abenteuer im Wald, evtl. an verschiedenen Stationen. Der Pfad soll sich aber nicht nur an die jüngsten Mühlenstädter richten. In unserer Vorstellung wird es ein Erlebnis für alle Generationen.“
Großer Frankfurter Bogen (18.03.2022)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, dem Projekt „Großer Frankfurter Bogen“ beizutreten.
Die etatisierten Mittel für die Planung für die Verlagerung des Bauhofs und die Planung des dort zu entstehenden Wohnareals werden um 20.000 EUR reduziert.
Erläuterungen:
Durch den Beitritt zum „Großen Frankfurter Bogen“ können wir die in der Fachausschusssitzung vorgestellten zahlreichen Vorteile für die Stadt Mühlheim in Anspruch genommen werden. Dazu zählt beispielsweise die Entwicklung von Wohnquartieren (Übernahme von Planungsleistungen) und die Übernahme des kommunalen Eigenanteils für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Dadurch können die im Haushaltsplan etatisierten Mittel reduziert und das Ziel, attraktiven und bezahlbaren Wohnraum für Mühlheimer Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen, weiterverfolgt werden.
Natürlich kann sich der Beitritt auch an anderer Stelle positiv auswirken (Bebauungsplan 88, Augenwaldgebiet).
Flanierkonzert (18.03.2022)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Flanierkonzert zur Stärkung der Musik- und Gesangsvereine durchzuführen. Dafür werden EUR 5.000 bereit gestellt.
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die reduzierte Kreis- und Schulumlage.
Erläuterungen:
Musik- und Gesangsvereine waren von der Pandemie besonders betroffen. Als beispielsweise der Sportbetrieb möglich war, waren diese von geregelten Chorproben- oder Übungsstunden weit entfernt.
So soll sobald es die pandemische Lage verantwortungsvoll zulässt ein Flanierkonzert von der Rodaumündung bis zum Rathaus-Innenhof veranstaltet werden. Mögliche Punkte für eine Aufführung sind der Platz an der St. Markus Kirche und der Bürgerpark. Teilnehmende Gruppen können so auf ihre Vereinsangebote aufmerksam machen und ihre zukünftigen Konzerte und Veranstaltungen bewerben. Zur Unterstützung der Jugendarbeit in den Vereinen können 250 EUR je teilnehmende Gruppe gezahlt werden, übrige Kosten für die Durchführung soll ebenfalls die Stadt tragen.
Im Blättertermin wurde mitgeteilt, dass sich die Zahlung der Kreis- und Schulumlage reduziert. Diese Mittel können für diesen Antrag anteilig verwendet werden.
Anschaffung eines Anhängers mit Wassertank als positiver Beitrag zur Stadtökologie und Unterstützung des Ehrenamts (18.03.2022)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, einen Wasseranhänger (Wassertankwagen) zu erwerben. Dieser soll Privatpersonen und Vereinen als Leihmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Dafür werden im Haushalt 5.000 EUR eingestellt.
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die reduzierten Planungskosten durch den Beitritt zum „Großen Frankfurter Bogen“.
Erläuterungen:
Hohe Temperaturen und wenig Niederschlag gehören auch in Mühlheim zum Sommer dazu. Die Klimaveränderung stellt so auch Privatleute und Vereine, die sich für die Umwelt engagieren, vor neue Herausforderungen.
Mit einem Wassertankanhänger, der mit einem herkömmlichen PKW bewegt werden kann, sind auch diese in der Lage, Außenflächen zu bewässern. So können z. Bsp. Bäume am Gailenberg gegossen werden.
Dadurch wird ein positiver Beitrag zur Stadtökologie und Unterstützung des Ehrenamts geleistet
Zukunfts-Fonds Mühlheim – ein Beitrag zur Haushaltsstabilisierung (18.03.2022)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird für die Haushaltsplanerstellung 2023 beauftragt, zu prüfen, in welcher rechtlichen Form eine Beteiligung der Bürgerschaft bei den kommunalen Investitionen für Kinderbetreuung und Finanzierung freiwilliger Leistungen möglich ist.
Erläuterungen:
Öffentliche Aufgaben sind grundsätzlich durch öffentliche Mittel über den Haushaltsgesetzgeber zu finanzieren. Unter den Bedingungen der Hessischen Grundsätze für Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben ist Sponsoring als ergänzende Finanzierungsmöglichkeit jedoch zulässig.
Im Haushaltsstabilisierungsbericht 2023 – 2025 im Rahmen des Haushaltsentwurf 2022 wird aufgeführt, dass die Stadt Mühlheim mit erheblichen Defiziten zu rechnen hat. Diese Misere ist in wesentlichen Teilen den notwendigen Investitionen und Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen geschuldet.
Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zu der Zukunftsinvestition Kinderbetreuung und sucht nach ergänzenden Finanzierungsmöglichkeiten (Genossenschaft, Förderverein, Spendenaktion, etc.), die es erlauben, in den Jahren 2023 – 2025 in Sachen Betreuung handlungsfähig zu bleiben. Außerdem wäre eine Unterstützung bei der Finanzierung sogenannter freiwilliger Leistungen zu untersuchen.
Ab 2026 können insbesondere durch die geplante neue Rechtslage für die Schulkindbetreuung hier künftige Investitionen zumindest teilweise gegenfinanziert werden.
Ausbildungsmesse in Mühlheim (18.03.2022)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der GMF und den Mühlheimer weiterführenden Schulen eine Ausbildungsmesse in der Willy-Brandt-Halle durchzuführen. Dafür werden EUR 5.000 bereitgestellt.
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die reduzierte Kreis- und Schulumlage.
Erläuterungen:
Im Rahmen der 1.200-Jahrfeier 2015 gab es an einem Vormittag im Festzelt eine kleine Ausbildungsmesse, an der Schülerinnen und Schüler von FEG und FES Ausbildungsbetriebe vorgestellt bekamen. Dadurch werden ortsansässige Unternehmen bei der Suche nach Auszubildenden unterstützt, was angesichts des derzeitigen Fachkräftemangels wichtig ist.
Die Zusammenarbeit mit der GMF hat damals hervorragend funktioniert und soll hierbei erneut stattfinden. Für die Miete der Halle und Durchführung der Veranstaltung sollen entsprechende Mittel bereitgestellt werden.
Bei guter Resonanz soll die Ausbildungsmesse regelmäßig durchgeführt werden.
Im Blättertermin wurde mitgeteilt, dass sich die Zahlung der Kreis- und Schulumlage reduziert. Diese Mittel können für diesen Antrag anteilig verwendet werden.
Großer Frankfurter Bogen (18.11.2021)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, die Vor- und Nachteile zum Beitritt zum „Großen Frankfurter Bogen“ darzustellen.
Erläuterungen:
Der „Große Frankfurter Bogen“ verfolgt die Zielsetzung, den Wohnungs- und Städtebau im Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main zu fördern. Teilnehmen können Kommunen rund um Frankfurt, die maximal 30 Zugminuten vom Frankfurter Hauptbahnhof entfernt sind, was auf die Stadt Mühlheim zutrifft.
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung die Förderung von sozialem Wohnungs-bau von privaten Investoren ohne Eigenanteil der Stadt Mühlheim beschlossen hat, ist es nur konsequent nach anderen Fördermöglichkeiten zu suchen. Durch die Darstellung der Vor- und Nachteile kann dann eine Entscheidung über den Beitritt getroffen werden.
Diensthandys in Kindergärten (18.11.2021)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die stadteigenen Kitas mit Diensthandys ausgestattet werden können.
Erläuterungen:
Die einzelnen Gruppen sind mit den Kindern oft außerhalb der Kitas unterwegs.
Ob längere Spaziergänge, Tagesausflüge oder Ferienprogramm – wenn es notwendig wäre, könnten die Erzieher/innen nur mit ihren Privathandys in der Kita oder bei den Eltern anrufen. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden. Zumal die Kosten für Handys (evtl. Prepaid) absolut überschaubar sind.
KiTa-Bedarfsplan (23.09.2021)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, umgehend den KiTa-Bedarfsplan 2021 vorzulegen.
Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass der Bedarfsplan in Zukunft, wie in den letzten Jahren gewohnt, wieder spätestens bis zur Sommerpause zur Verfügung gestellt wird.
Erläuterungen:
Ehrenamtliche Stadtverordnete sind zwingend auf Informationen aus der Verwaltung angewiesen, um vorausschauend agieren zu können und ggf. richtungsweisende Beschlüsse zu fassen. Wenn der KiTa-Bedarfsplan erst zum Jahresende vorgelegt wird, gibt es kaum Handlungsspielraum für Fraktionen und Stadtverordnete um bei evt. Engpässen gegensteuern zu können. Außerdem wurde der Bedarfsplan immer vor der Sommerpause zur Verfügung gestellt und sorgte so für frühzeitige Informationen und Transparenz.
Corona-Sofortprogramm – Innenstadtfest und außerplanmäßige Förderung ehrenamtliches Engagement (24.06.2021)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: der Magistrat wird beauftragt,
- zur Wiederbelebung der Innenstadt -sobald es möglich ist- in Zusammenarbeit mit der GMF ein Innenstadtfest auszurichten.
- zur Unterstützung und Bestandssicherung der Vereine, Organisationen und Initiativen unbürokratische Kriterien zur Förderung zu erarbeiten und einen Fördertopf in Höhe von 50.000 EUR bereit zu stellen.
Die Finanzierung / Deckung erfolgt aus den außerordentlichen Aufwendungen wegen Corona bzw. über die außerordentlichen Rücklagen.
Erläuterungen:
Durch die Corona-Pandemie wurden die Verkaufsmöglichkeiten des Einzelhandels auf unterschiedliche Weise eingeschränkt. Um die Menschen wieder in die Innenstadt zu bringen und die Vorzüge und Angebote des Einkaufens im und vor Ort in den Mittelpunkt zu stellen soll in Zusammenarbeit mit der GMF ein Innenstadtfest ausgerichtet werden. Die Planung und Durchführung soll selbstverständlich die einzuhaltenden Vorgaben und Hygienevorschriften beachten.
Darüber hinaus konnten viele Vereine, Organisationen und Initiativen durch die Corona-Pandemie kaum Einnahmen erzielen und auch nicht ihrer Tätigkeit nachkommen. Um das wichtige ehrenamtliche Engagement und die Vielfalt der Angebote zu sichern sollen diese unterstützt werden. Der Magistrat soll unbürokratische Kriterien zur Förderung erarbeiten und über eingehende Anträge, die bis zum 30.09.2021 zu stellen sind, entscheiden. Über die Kriterien und Entscheidungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.
Die Finanzierung soll über außerordentliche Aufwendungen wegen Corona bzw. falls notwendig unter Inanspruchnahme der außerordentlichen Rücklagen erfolgen.
Essen für Kitas (24.06.2021)
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kinderbetreuungseinrichtungen mit Mittagessen von Mühlheimer Gastronomen beliefert werden können.
Erläuterungen:
Die Coronapandemie hat die Gastronomie erheblich getroffen. Zu deren Stärkung soll der Magistrat prüfen, ob ortsansässige Gaststätten anstatt der auswärtigen Großküchen die Kinderbetreuungseinrichtungen mit Mittagessen versorgen können. Dafür sind zum einen die Verträge und Laufzeiten mit den bisherigen Vertragspartnern zu prüfen und ggf. Kündigungsmöglichkeiten zu eruieren. Außerdem ist neben der Prüfung der formalen Rahmenbedingungen die Bereitschaft der Mühlheimer Gastronomen zur Essenslieferung zu erfragen.
Bei Bezugsmöglichkeiten von Mittagessen aus Mühlheim würden sich darüber hinaus durch kürzere Wege die CO2-Emissionen verringern, wodurch Klimaschutz und lokale Hilfen gleichzeitig eingehalten werden können.
Aufhebung des Bebauungsplans L22 (24.06.2021)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans L22.
Erläuterungen:
Die Diskussionen im Fachausschuss und in der Stadtverordnetenversammlung haben gezeigt, dass eine Veränderungssperre auf dem jetzigen Bebauungsplan L22 nicht das geeignete Instrument ist, um die gewünschte Zielsetzung zu erreichen. So verfügt der Aufstellungsbeschluss gem. Schreiben des HSGB nicht über ein Mindestmaß an „positivem“ Planungsziel und eine Veränderungssperre, die trotz dieses Fehlens beschlossen wird, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Gerichte für unwirksam erklärt werden.
Deshalb ist es folgerichtig und konsequent, in einem ersten Schritt den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.